Erstattung von Lohnkosten
Auch als Arbeitgeber können Sie indirekt das THW bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unterstützen. Wenn Ihr Mitarbeiter aufgrund eines THW-Einsatzes, einer Übung oder einer der zahlreichen Weiterbildungsmöglichkeiten nicht zur Arbeit kommen kann, so erhalten Sie die vollen Lohnkosten des Mitarbeiters für die Dauer seiner Abwesenheit erstattet.
Sollten Sie Fragen dazu haben, melden Sie sich bei uns. Und wir erklären Ihnen die Abläufe bzw. geben Ihr Anliegen an kompetente Ansprechpartner weiter.
Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.